
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein in {Art.|13|gg|juris} Grundgesetz geregeltes Abwehrgrundrecht. Es schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates und steht jedem zu, der mit erkennbarem Wohnwillen Räume unmittelbar besitzt. Zweck dieses Grundrechtes ist der Individuumsschutz, nämlich das Recht des Einzelnen, sich in seiner Privatsphär...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unverletzlichkeit_der_Wohnung

Die U. der Wohnung ist eines der Grund- und Menschenrechte, das in D durch Art. 13 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen in Art. 12 festgelegt ist. Es dient dem Schutz der Privatsphäre und insbesondere als Schutzrecht gegenüber staatlichen Eingriffen.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Unverletzlichkeit der Wohnung, Wohnung.
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